Umschulung (extern) zum/zur Erzieher/in

Alle Fakten auf einen Blick:

  • Teilzeit:
    • Montag-Freitag: 08:30 Uhr – 13:15 Uhr
    • Beginn: Im September eines jeden Jahres
    • Dauer: 20 Theoriemonate, 2 Monate Praktikum (Gesamtdauer: 22 Monate)
    • Praktikum: ja, 2 Monate Blockpraktikum + Anerkennungsjahr nach theoretischem Abschluss
  • Vollzeit
    • Montag - Freitag: 08:30 Uhr - 15:15 Uhr
    • Beginn: Im September eines jeden Jahres
    • Dauer: 16 Theoriemonate
    • Praktikum: Anerkennungsjahr nach theoretischem Abschluss
  • Kosten: Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder den jeweiligen Versicherungsträger möglich.
  • Abschluss: Bei Bestehen der externen Prüfung: Anerkannter Ausbildungsabschluss als Erzieher/-in

Ein kurzer Überblick:

Diese Maßnahme bereitet Sie gezielt auf die Abschlussprüfungen an der bayerischen Fachakademie für Pädagogik vor. Nach erfolgreichem Bestehen schließt sich das berufliche Anerkennungsjahr für Erzieher/innen an diese Umschulung an. Sie besitzen pädagogische Vorerfahrungen, auf welche der Kurs aufbauen kann? Dann ist diese Umschulung passend für Sie!

Kursinhalte:

Theoretischer Unterricht in den Fächern

  • Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
  • Politik und Gesellschaft/Soziologie
  • Mathematisch-Naturwissenschaftliche Bildung
  • Ökologie/Gesundheitspädagogik
  • Recht und Organisation
  • Literatur- und Medienpädagogik
  • Deutsch
  • Theologie/Religionspädagogik
  • Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
  • Kunst- und Werkpädagogik
  • Musik- und Bewegungspädagogik
  • Sozialpädagogische Praxis

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Sie können mindestens einen mittleren Schulabschluss (mittlere Reife) vorweisen
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Prüfungszulassung das 25. Lebensjahr vollendet
  • Sie besitzen die gesundheitliche Eignung für den Beruf (ärztliches Zeugnis)
  • Sie verfügen über die notwendige pädagogische Vorerfahrung, indem Sie:
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung von mind. 2 Jahren in einem (sozial)pädagogischen bzw. (sozial)pflegerischen oder rehabilitativen Beruf vorweisen können
    • ODER: eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatl. Anerkannten Ausbildungsberuf sowie ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar vorweisen können
    • ODER: ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar absolviert haben
    • ODER: eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 4,5 Jahren ausgeübt haben
    • ODER: für mind. 4 Jahre einen eigenen Haushalt, dem ein minderjähriges Kind angehörte, geführt haben
  • Für Nicht-Muttersprachler: Sie können ein B2-Sprachzertifikat vorlegen

 

 


 

  

 

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