Vorkurs mit Eignungsabklärung für die Altenpflege (in Voll- oder Teilzeit)

Alles auf einen Blick:

  • Teilzeit: Montag- Freitag: 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
  • Vollzeit: Montag-Freitag: 08:30 Uhr – 15:15 Uhr
  • Beginn: Im März eines jeden Jahres
  • Dauer: 4-6 Wochen Theorie und 2 Wochen Praktikum
  • Praktikum: Ja, es müssen 10 Praxistage (entspricht 2 Wochen) absolviert werden.
  • Kosten: Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder den jeweiligen Versicherungsträger möglich.
  • Abschluss: Bei erfolgreicher Teilnahme, trägerinternes Zertifikat mit Eignungsfeststellung über eine Tätigkeit in der Altenpflege

Videoclip zu diesem Kurs

 

Ein kurzer Überblick:

Dieser Vorbereitungslehrgang bietet Ihnen Einblick in die Grundlagen einer beruflichen Ausbildung im Altenpflegebereich. Im Rahmen dieser Maßnahme soll Ihre Eignung für eine entsprechende Berufsausbildung geprüft werden. Bei erreichter Eignung können Sie im Anschluss an diesen Vorkurs eine entsprechende Berufsausbildung beginnen.

Kursinhalte:

  • Berufsbezogener Deutschunterricht mit Schwerpunkt auf die Ausbildungseignung mit der Option der Teilnahme an einem B2-Deutschtest
  • Basics in den sechs Prüfungsfächern
    • Berufskunde
    • Rechtskunde
    • Sozialkunde
    • Pflege und Betreuung
    • Lebenszeit - & Lebensraumgestaltung
    • Deutsch und Kommunikation
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Prüfen der Bereitschaft und der Eignung der Teilnehmer für eine Ausbildung im Altenpflegebereich

Praxisphase

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Für Altenpflegehelfer/-in:

  • Sie verfügen über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Sie besitzen einen erfolgreichen Hauptschulabschluss
  • Sie sind mindestens 17 Jahre alt

Für Altenpfleger/-in:

  • Sie besitzen Freude an der Arbeit im Team und Interesse am Sozial- und Gesundheitswesen
  • Sie verfügen über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
  • Sie haben einen Realschulabschluss
    • ODER einen Hauptschulabschluss und eine 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung
    • ODER mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Altenpflege im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung und Teilnahme am Kompetenzfeststellungsverfahren gem. SGB II
    • ODER eine Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflegehilfe

 


 

 

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