Umschulung (extern) zum/zur KinderpflegerIn für Quereinsteiger in TZ
Der Bedarf an Kinderpfleger/innen ist enorm und wird auch in den nächsten Jahren sehr hoch bleiben. Durch den Erwerb eines anerkannten Ausbildungsabschlusses als Kinderpfleger/in starten Sie neu durch und werden wertvolle Fachkraft für Kindertagesstätten und andere sozialpädagogische Einrichtungen.
Auf diesem Weg begleiten wir Sie und bereiten Sie in 18 Theoriemonaten intensiv auf Ihre Externenprüfung vor. Wir unterrichten den gesamten prüfungsrelevanten Stoff der Berufsfachschule und decken alle Fächer ab. In diesem Zeitraum sind bereits wöchentliche Praktikumstage im Gesamtumfang von 720 Praktikumsstunden integriert, die in einer sozialpädagogischen Einrichtung abgehalten werden. Dadurch ist eine unmittelbare Anwendung der Theorie in der Praxis möglich.
Sie erhalten Unterricht in folgenden Bereichen:
- Pädagogische und berufsbezogene Grundlagen
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Deutsch und Kommunikation
- Sozialkunde und Berufskunde
- Pädagogik und Psychologie
- Ökologie und Gesundheit
- Rechtskunde
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
- Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
- Werkerziehung und Gestaltung
- Musik und Musikerziehung
- Sport- und Bewegungserziehung
- Hauswirtschaftliche Erziehung
- Säuglingsbetreuung
- Sozialpädagogische Praxis
Die Unterrichtszeiten in unserem Bildungsinstitut sind täglich von 8.30 - 13.15 Uhr.
Eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder den jeweiligen Versicherungsträger ist möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, z.B. zu den Voraussetzungen an unser Team, oder informieren sich über unseren beigefügten Flyer: hier downloaden.
Weiterbildungsprämie: Wenn Sie eine Umschulung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpfleger/in, Erzieher/in, Büromanagementkauffrau/-mann) über einen Bildungsgutschein gefördert bekommen und die Abschlussprüfung bestehen, können Sie einen Geldbetrag von 1.500€ als Prämie erhalten. Dafür müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen vorlegen. Rechtliche Basis dieser Prämie ist ein Beschluss der Bundesregierung aus dem Jahr 2016, nach dem die Bemühungen von Menschen belohnt werden sollen, die sich über eine Umschulung eine neue Zukunftsperspektive erarbeiten.
Informationen zur Veranstaltung
Beginn der Veranstaltung | 29.11.2024 09:00 |
Ende der Veranstaltung | 07.08.2026 |
Veranstaltungsort | Nürnberg |