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Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) - von der Bundesagentur für Arbeit aufgelegt - gibt allen Unternehmen die Möglichkeit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu qualifizieren.
Aufgrund des aktuellen und zukünftig sich verschärfenden Fachkräftemangels sind zuverlässige und vertrauensvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die interne Geschäftsprozesse gut kennen unverzichtbar.
Leider sind auch die besten Mitarbeiter für ein Unternehmen nicht haltbar, wenn ihre Qualifikationen nicht auf dem aktuellen notwendigen Stand sind. Genau für diesen Mitarbeiterkreis bietet das WeGebau-Programm Weiterqualifizierungskurse, die komplett von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden
Wer wird gefördert?
- Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
- Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss unabhängig von Alter und Betriebsgröße, wenn der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens 4 Jahre zurückliegt und sie in den letzten vier Jahren an keiner aus öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.
Hinweis: Eine finanzielle Unterstützung ist auch bei Neueinstellungen möglich, falls Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum förderfähigen Personenkreis gehören..
Was wird gefördert?
Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die
- zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder
- zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder
- mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen.
Weiterbildungen für ältere und qualifizierte Beschäftigte müssen
- außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und
- über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.