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Kurzarbeit?
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Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld
Sie sind von Kurzarbeit betroffen und beziehen Kurzarbeitergeld?
Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld haben Sie die einmalige Möglichkeit die Zeiten der Nichtbeschäftigung für die berufliche Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter zu nutzen. Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ihre Mitarbeiter sind gering qualifiziert, haben also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
- Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Die Dauer Ihrer Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wenn eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden.
Der Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit sollte vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme aufgenommen worden sein, gerne erarbeiten wir in einem Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen die optimalen Weiterbildungsmodalitäten aus.