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Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit oder ARGE bekommen die gesamten Kosten für alle unsere Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit und ARGE erstattet, falls Sie von Ihrem Berater einen Bildungsgutschein ausgestellt bekommen. Für diesen Zweck genügt ein einfaches Vorsprechen bei Ihrem Berater, der relativ schnell Ihnen mitteilen kann, ob für Sie ein Bildungsgutschein ausgestellt werden kann.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Transfergesellschaften haben ebenfalls die Möglichkeit auf eine komplette Kostenübernahme der besuchten Kurse, in ihrem Fall entscheiden jedoch die Verantwortlichen der jeweiligen Transfergesellschaft.

Entsprechende Regelungen gibt es natürlich auch für Kunden der Deutschen Rentenversicherung sowie der Bundeswehr.
Gerne informieren wir Sie bei einem kurzen Telefonat vorab und in einem persönlichen Gespräch über die verschiedenen Möglichkeiten und über unser diverses Kursangebot.